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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Merkblatt - Wirtschaft


Hier finden Sie Musterschreiben an folgende Stellen:

  • SCHUFA,
  • Schuldnerverzeichnis.

Insbesondere zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit erteilen SCHUFA und Schuldnerverzeichnis Auskunft.

SCHUFA:

Die SCHUFA speichert Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Gerichte und aus Meldungen von Kreditinstituten, Leasing-Gesellschaften, Versandhandelsunternehmen und Kreditkartengesellschaften. Es werden z.B. die Einziehung der Kreditkarte oder die Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, fruchtlose Pfändungen, Lohnpfändungen oder Scheckrückgaben mangels Deckung gespeichert.

Die SCHUFA führt auch sogenannte Domizil-Daten. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz weder in Berlin noch in den Bundesländern haben, müssten Sie Ihr Auskunftsersuchen an die SCHUFA-Geschäftsstelle des Bundeslandes Ihres Wohnsitzes richten.

Die SCHUFA teilt neben der Auskunft, welche Daten über Sie gespeichert sind, auch Angaben darüber mit, wer diese Daten gemeldet und wer innerhalb der letzten 12 Monate – sofern keine Information im SCHUFA-Datenbestand war, innerhalb der letzten drei Monate – eine Anfrage an die SCHUFA gerichtet hat.

Obwohl eine Auskunftserteilung an den Betroffenen nach § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundsätzlich unentgeltlich zu erfolgen hat, kann die SCHUFA vom Auskunftssuchenden dann ein Entgelt erheben, wenn dieser die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Da es sich bei der SCHUFA um eine private Kreditschutzorganisation handelt, wird dies regelmäßig anzunehmen sein. Der Anspruch auf ein Entgelt entfällt jedoch, wenn Ihre Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden oder die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder zu löschen sind.

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin oder in den neuen Bundesländern haben, können Sie nach § 34 Abs. 6 BDSG unentgeltlich Einsicht in die Sie betreffenden Daten und Angaben nehmen, wenn Sie zur Berliner Geschäftsstelle der SCHUFA gehen (Adresse siehe beiliegendes Musterschreiben).

Musterschreiben:

Schuldnerverzeichnis:

Bei dem Amtsgericht Schöneberg wird zentral ein Verzeichnis geführt über die Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung (ZPO) und § 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben haben oder gegen die nach § 901 ZPO die Haft angeordnet ist. Die Eintragung wird nach Ablauf von drei Jahren seit Ende des Jahres, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben, die Haft angeordnet oder die sechsmonatige Haftvollstreckung beendet worden ist (§ 915 a Abs. 1 ZPO), gelöscht. Sie wird vorzeitig gelöscht, wenn die Befriedigung des Gläubigers, der gegen den Schuldner das Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung eingeleitet hat, nachgewiesen worden ist oder der Wegfall des Eintragungsgrundes dem Vollstreckungsgericht bekannt geworden ist (§ 915 a ZPO).

Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist jedem auf Antrag Auskunft zu erteilen (§ 915 b Abs. 1 ZPO).

Musterschreiben:

26.08.2010